<< Tabu für Tube und Tiegel
Die INCI-Deklaration
INCI bedeutet „International Nomen-clature of Cosmetic Ingredients“ – eine internationale Richtlinie, wie Inhaltsstoffe in Shampoo, Bodylotion und anderen Kosmetika korrekt bezeichnet werden.
In der EU ist die Deklaration seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland gilt die INCI-Deklaration seit Juli 1999. Einerseits ist es durchaus positiv, sich innerhalb der EU auf einen Sprachgebrauch zu einigen. Andererseits sind die Bezeichnungen auf Tube und Tiegel nur sehr schwer zu entschlüsseln.
Die INCI-Deklaration ist eine Mischung aus lateinischen und englischen Bezeichnungen, wobei die Inhaltsstoffe mit dem höchsten Anteil zuerst genannt werden, weitere dann in Höhe ihrer Konzentration in absteigender Reihenfolge.
Eigenes System für Farbstoffe
Farbstoffe mit der jeweiligen CI-(Colour-Index)-Nummer und Inhaltsstoffe, die mit weniger als einem Prozent enthalten sind, werden in der Regel zum Schluss der Auflistung genannt. Die Kennzeichnung „+/−“ zeigt an, dass unter Umständen nicht alle der aufgeführten Farbstoffe im Produkt enthalten sind.
Wenn ein Kosmetikhersteller eine Rezeptur geheim halten möchte, hat er die Möglichkeit, bestimmte Inhaltsstoffe durch einen siebenstelligen Code zu verschlüsseln – allerdings nur mit Genehmigung.
Weitere Infos
|
|
| weiterblättern> |

Heinz
Knieriemen, Paul Silas Pfyl: Kosmetik-Inhaltsstoffe von A bis
Z. Der kritische Ratgeber. AT-Verlag. 253 Seiten. 9,95 Euro.
Ökotest: Die große
Kosmetik-Liste. Über
6000 Inhaltsstoffe ver- ständlich erklärt.
Mit CD-Rom und Aktualisierung über das Internet. Bestellbar
für 16,80 Euro per Internet unter www.oekotest.de