INCI bedeutet „International Nomen-clature of Cosmetic Ingredients“ – eine
internationale Richtlinie, wie Inhaltsstoffe in Shampoo, Bodylotion
und anderen Kosmetika korrekt bezeichnet werden.
In der EU ist die Deklaration seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland gilt die INCI-Deklaration seit Juli 1999. Einerseits
ist es durchaus positiv, sich innerhalb der EU auf einen Sprachgebrauch
zu einigen. Andererseits sind die Bezeichnungen auf Tube und Tiegel
nur sehr schwer zu entschlüsseln.
Die INCI-Deklaration ist eine Mischung aus lateinischen und englischen
Bezeichnungen, wobei die Inhaltsstoffe mit dem höchsten Anteil
zuerst genannt werden, weitere dann in Höhe ihrer Konzentration
in absteigender Reihenfolge.
Eigenes System für Farbstoffe
Farbstoffe mit der jeweiligen CI-(Colour-Index)-Nummer und Inhaltsstoffe,
die mit weniger als einem Prozent enthalten sind, werden in der
Regel zum Schluss der Auflistung genannt. Die Kennzeichnung „+/−“ zeigt
an, dass unter Umständen nicht alle der aufgeführten
Farbstoffe im Produkt enthalten sind.
Wenn ein Kosmetikhersteller eine Rezeptur geheim halten möchte,
hat er die Möglichkeit, bestimmte Inhaltsstoffe durch einen
siebenstelligen Code zu verschlüsseln – allerdings nur
mit Genehmigung.
bisherige Lexikon-Einträge: