Quälerei
ohne Ende
Noch immer sterben Tausende von Tieren in Laboren, obwohl die EU die Test verbietet. Allerdings gibt es so viele Ausnahmen, dass eine Änderung nicht in Sicht ist. Einziger Lichtblick: Naturkosmetik verzichtet auf Tierversuche. // Von Leo Frühschütz
Ausnahmen sind tödlich. Jedes Jahr leiden und sterben in der Europäischen Union (EU) etwa 30 000 Tiere für Kosmetiktests, schätzen Tierschutzverbände. Tester tröpfeln beispielsweise beim Draize-Test reizende Flüssigkeiten in die Augen von Kaninchen. Oder sie lassen Ratten giftige Wirkstoffe fressen, bis sie krank werden. Dabei sind Tierversuche für Kosmetika verboten. Das steht jedenfalls in der Kosmetikrichtlinie der EU. Klingt schön, ist aber leider nur die halbe Wahrheit.
Denn die EU verbietet derzeit nur den Verkauf von Kosmetika, die als Ganzes an Tieren getestet wurden. Für einzelne Wirkstoffe sind Tierversuche noch bis März 2009 zulässig, manche Versuche sogar bis 2013 oder länger. Sie sollen erst verboten werden, wenn es dafür alternative Testmethoden gibt (siehe Kasten). Doch das kann dauern, fürchten die Tierschützer.
Das Tierversuchsverbot hat noch eine weitere Lücke. „Es gilt nur für Wirkstoffe, die für die Anwendung in Kosmetika entwickelt werden. Chemikalien wie Tenside oder Farbstoffe, die auch in anderen Produkten eingesetzt werden, durchlaufen weiterhin die üblichen Sicherheitstests inklusive Tierversuche“, sagt Dr. Irmela Ruhdel, Tierversuchsexpertin des Deutschen Tierschutzbundes.
Hersteller von Naturkosmetika haben Tierversuche von Anfang an abgelehnt. Calendula-Creme in Kaninchenaugen zu schmieren, widerspricht ihren ethischen Maßstäben. Fast alle Firmen sind Mitglied im Branchenverband BDIH. Dessen Kriterien für das Logo „Kontrollierte Naturkosmetik“ lauten: „Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben. Rohstoffe, die vor dem 1. Januar 1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind.“
Das bekannte Häschen
Die Stichtag-Regelung stellt sicher, dass neu entwickelte Substanzen nur dann in Tiegel und Tuben kommen, wenn dafür keine Tiere leiden mussten. Bei älteren Wirkstoffen lässt sich nicht ausschließen, dass sie von den jeweiligen Herstellern einst an Tieren getestet wurden.
Bereits seit Anfang der 80er-Jahre gibt es das Häschen mit der schützenden Hand als Logo. Es wird vom Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik (IHTK) vergeben und vom Deutschen Tierschutzbund überprüft. Hier ist der Stichtag für tierversuchsfreie Rohstoffe der 1. Januar 1979. Der Tierschutzbund verbietet auch alle Zutaten von toten Tieren. Der BDIH beschränkt das Verbot auf Wirbeltiere und lässt Substanzen zu, die aus toten Insekten hergestellt werden, wie den roten Farbstoff Carmin oder Seide.
Als drittes Logo kam vor einigen Jahren das „hüpfende Häschen“ dazu. Es steht für den „Humane Cosmetics Standard“, den Tierschutzorganisationen aus aller Welt erarbeitet haben. Dabei können beteiligte Unternehmen selbst den Stichtag bestimmen, ab dem sie die Tierversuchsfreiheit ihrer Zutaten garantieren. Der Reformhausverband Neuform schließt für Kosmetika mit seinem Logo Zutaten von toten Tieren aus und verbietet, Tierversuche durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Allerdings kennt er keine Stichtagregelung.
Für alle Logos gilt, dass sie nicht garantieren können, dass ein Dritter – ohne Zutun der Hersteller – mit einer Substanz Tierversuche macht. So haben Mediziner in den vergangenen Jahren Hunderte von Mäusen und Ratten getötet, um herauszufinden, ob und wie Aloe-Vera-Gel bei Brandwunden oder Diabetes hilft.
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