Cremen ohne zu quälen
In der EU sind Tierversuche für Kosmetik inzwischen verboten. Doch es gibt immer noch Ausnahmen. // Von Leo Frühschütz
90 Tage lang werden die Ratten gefüttert. In das Laborfutter mischen die Wissenschaftler die Testsubstanz. Drei Gruppen mit je zwanzig Tieren müssen die Testsubstanz schlucken, in drei verschiedenen Dosierungen. Ein vierte Gruppe dient als Kontrolle. Sie bekommt das unveränderte Futter. Nach drei Monaten werden alle 80 Tiere medizinisch untersucht, danach getötet und seziert. Akribisch suchen die Wissenschaftler dann nach möglichen Veränderungen in den Organen der Ratten. Dieser Tierversuch dient dazu, die Giftigkeit einer Substanz bei wiederholter Aufnahme abschätzen zu können.
Bis zum Jahr 2013 dürfen in der EU Kosmetika, deren Zutaten so getestet wurden, noch verkauft werden. Die Tierversuche für Kosmetika selbst sind in der EU jedoch eigentlich verboten – schon seit 2004. Doch dieses Verbot galt zuerst nur für die fertigen Erzeugnisse. Einzelne Inhaltsstoffe durften noch bis zum März 2009 an Tieren getestet werden. Seitdem ist auch das nicht mehr erlaubt. Im Vergleich zu den vielen tierquälerischen Versuchen, die noch vor 15 Jahren üblich waren, ist das ein großer Fortschritt.
Tödliche Ausnahmen
Doch noch immer seien für die Hersteller einige Hintertürchen „sperrangelweit geöffnet“, kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. So erlaubt die EU Tierversuche für Kosmetikzutaten bis März 2013 nicht nur für den geschilderten Versuch, um festzustellen, wie giftig eine Chemikalie auf Dauer ist. Es gibt noch zwei weitere Ausnahmen: Tiere – meist sind es Laborratten – dürfen auch getötet werden, um zu prüfen, ob die Kosmetikzutat die Fortpflanzung beeinträchtigt. Die Antwort auf die Frage, wie sich eine Substanz im Körper verteilt, verstoffwechselt und wieder ausgeschieden wird, ist für die Tiere ebenfalls tödlich. Sollten bis 2013 für diese drei Bereiche keine alternativen Testmethoden zur Verfügung stehen, könnte die EU die Frist verlängern.
Eine weitere Hintertür: Das Tierversuchsverbot gilt nur für Wirkstoffe, die eigens für Kosmetika entwickelt werden. Substanzen wie Tenside oder Farbstoffe, die auch in anderen Produkten eingesetzt werden, durchlaufen die üblichen Sicherheitstests – inklusive Tierversuche. Besonders problematisch ist dabei die neue Chemikalienverordnung REACH. Sie verlangt für zahlreiche bekannte Substanzen – auch für Kosmetikinhaltsstoffe − neue Sicherheitstests. Die EU geht davon aus, dass für die Überprüfung der Chemikalien in den nächsten Jahren neun Millionen Labortiere sterben müssen. Neue Schätzungen von Toxikologen gehen sogar von einer sechsfach so hohen Zahl aus (siehe Interview rechts).
Erfolge der Tierschützer
Dass für Tierversuche in der Kosmetikindustrie nur noch wenige Hintertüren offen sind, haben die Tierschutzorganisationen in Jahrzehnte langer, zäher Kampagnenarbeit erreicht. 1979 veröffentlichte der Deutsche Tierschutzbund seine erste Positivliste mit Kosmetikfirmen, die keine Tierversuche durchführen und keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach dem 1. Januar 1979 im Tierversuch getestet wurden.
Diese Stichtagsregelung hatte folgenden Hintergrund: Alle altbekannten Zutaten wurden irgendwann an Tieren getestet. Das ließ sich nicht mehr rückgängig machen. Aber die Kosmetikhersteller entwickelten ständig neue Wirkstoffe, die sie ebenfalls an Tieren testen ließen.
Verschiedene Siegel
Die Regelung stellt sicher, dass seit 1979 neue Wirkstoffe nur dann in Cremes oder Lotionen kommen, wenn dafür keine Tiere leiden mussten. Die Positivliste des Tierschutzbundes ist die Basis für das vom Internationalem Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik (IHTK) vergebene Logo mit dem Häschen und der schützenden Hand darüber.
Die Naturkosmetikmarken Martina Gebhardt und Primavera verwenden dieses Logo. „Unsere Naturkosmetik-Serien zeigen, dass man auch mit der Beschränkung auf wenige Rohstoffe – bei Primavera sind es etwa 300 – wirkungsvolle Produkte mit hervorragenden Eigenschaften entwickeln kann“, sagt Kerstin Klein, Pressesprecherin von Primavera. Die im Jahr 2000 eingeführte BDIH-Richtlinie für kontrollierte Naturkosmetik schreibt ebenfalls einen Stichtag für tierversuchsfreie Zutaten vor, den 1. Januar 1998. Dieser wurde so gewählt, um für seither neu entwickelte Zutaten die Tierversuchsfreiheit zu gewährleisten. Erlaubt sind dadurch einige milde Tenside aus pflanzlichen Rohstoffen, die in den 80er- Jahren von Dritten entwickelt und von diesen womöglich an Tieren getestet wurden. Sie finden sich insbesondere in Duschgels oder Shampoos.
Auch die Naturkosmetikhersteller mit BDIH- oder Natrue-Logo waren immer schon Vorreiter beim Verzicht auf Tierversuche. Calendula-Creme in Kaninchenaugen zu schmieren, widersprach ihren ethischen Maßstäben. Beispielhaft für die Branche drückt das Inka Bihler, Pressesprecherin der Firma Wala, aus: „Wir haben von Anbeginn der Dr.Hauschka-Kosmetik nie Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben.“ Der Stichtag der BDIH-Richtlinie sei eine Mindestanforderung, die man sich von allen Lieferanten bestätigen lasse. „Da wir hauptsächlich altbekannte Heilpflanzen, Pflanzenöle oder Wachse verwenden, wird der BDIH-Stichtag meist weit übertroffen.“ –
Alles Logo!
Hase mit schützender Hand
Tierversuchsfrei seit 1.1.1979. Keine Rohstoffe von toten Tieren.Springender Hase
Stichtag legt der Hersteller individuell fest. Von internationalen Tierschutzorganisationen erarbeitet.Auch die Naturkosmetik-Siegel wie BDIH, Ecocert oder Natrue stehen dafür, dass keine Tierversuche durchgeführt wurden. Dasselbe gilt für die grüne Vegan-Blume, die rein vegane Produkte auszeichnet.
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Hase mit schützender Hand