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Schönheit & Pflege


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EDTA

Die synthetische Substanz EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) ist trotz ihrer miserablen Umweltbilanz nicht verboten. Es existiert lediglich eine gesetzliche Mengenbegrenzung für die Industrie. EDTA kommt in konventioneller Kosmetik, unter anderem in Seife, Shampoos, Duschlotionen, Hautcremes oder Sonnenschutzmitteln zum Einsatz. Darin dient es als Konservierungsmittel und Komplexbildner. Komplexbildner sind Substanzen, die starke Binde-Eigenschaften besitzen. Häufig verwendet wird EDTA auch in Wasch- und Reinigungsmitteln. Die Substanz ist biologisch nicht abbaubar, Kläranlagen filtern sie nicht heraus. Bäche und Flüsse sind damit belastet. Das ist problematisch, weil EDTA im Sediment gebundene Metalle, darunter auch giftige Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber herauslösen kann und sie so ins Grundwasser gelangen. Mediziner machen sich diese Eigenschaft bei Metallvergiftungen zunutze. EDTA bindet Schwermetalle im Körper, über die Nieren werden sie ausgeschieden. In Naturkosmetik ist EDTA verboten. Den Herstellern macht das kein Kopfzerbrechen, denn es gibt mit Phytinsäure (aus Reis und Getreide gewonnen) eine pflanzliche Alternative.

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